Finanzordnung

§1 – Einleitung
Diese Finanzordnung gilt für die Fraktion der PIRATEN Lichtenberg.

§ 2 Kassen- und Kontoführung
(1) Der Fraktionsvorsitzende oder seine Stellvertreter sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
(2) Jedes Fraktionsmitglied kann eigenständig über Ausgaben von maximal 20€ des Fraktionsvermögens verfügen.
(3) Für Ausgaben von mehr als 20€ bis 100€ bedarf es der Zustimmung dreier Mitglieder der Fraktion.
(4) Für Ausgaben über 100€ bedarf es einer Zustimmung von 2/3 der ordentlichen Mitglieder.

§3 – Verwaltung und Buchführung
(1) Für die Verwaltung der Finanzen ist der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN Lichtenberg verantwortlich; er führt Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der  Fraktion.
(2) Der Fraktionsvorsitzende ist für die ordnungsgemäße Kassenführung und den Rechenschaftsbericht der  PIRATEN Lichtenberg verantwortlich.
(3) Der Fraktionsvorsitzende führt ein Konto im Namen der Fraktion.
(4) Der Fraktionsvorsitzende kann virtuelle bzw. Unterkonten für jeden erforderlichen Grund kostenneutral verwalten und hat über diese entsprechend Buch zu führen.
(5)  Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass  alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.

§4 – Rechenschaftsbericht
(1) Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN Lichtenberg hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie  über das Vermögen Fraktion der PIRATEN Lichtenberg zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich  Rechenschaft zu geben.
(2) Rechnungsunterlagen, Bücher, Bilanzen und  Rechenschaftsberichte sind zehn Jahre aufzubewahren. Die  Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres.

§5 – Verteilung der Finanzmittel
(1) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der  voraussichtlichen Einnahmen der Fraktion der PIRATEN Lichtenberg nicht überschreiten, um eine Deckung aller  Ausgaben sicherzustellen.

§ 6 – Sonstiges
(1) Kassenführung und Buchführung erfolgt möglichst papierlos. Die Dateien und Datenbanken sind allen Mitgliedern der Fraktion zur Kontrolle zugänglich zu machen.

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